Tauchrecht
“Tauchrecht” als solches gibt es weder im bürgerlichen Recht noch im Strafrecht. Aber um das Tauchen herum kann es Rechtsstreitigkeiten und Strafprozesse geben, wie überall sonst im Leben auch. Wer diesbezüglich einen kompetenten Rechtsanwalt sucht ist bei mir an der richtigen Adresse. Ich biete die Kompetenz eines seit dem Jahre 2008 tätigen Rechtsanwalts (Inhaber der Kanzlei Krause und Fachanwalt für Strafrecht) in einer Person mit den Kenntnissen eines Tauchlehrers und leidenschaftlichen Tauchers vereint.
Gesetzliche Regelungen zum Tauchen existieren in Deutschland (zum Glück) kaum. Falls es zu Tauchunfällen kommt ziehen Gerichte für die Beurteilung, wer sich wie hätte verhalten müssen die Regeln der jeweiligen Verbände heran. Für eine sachgerechte Vertretung ist es daher geradezu zwingend, dass der Rechtsanwalt neben den seinen Kenntnissen im materiellen Recht und im Prozessrecht die Funktionsweise der Ausrüstung und die Fachbegriffe versteht. Außerdem muss er auch über fundierte Kenntnisse über die Regelungen der Verbände haben, also z.B. zu Reichweiten der Brevets, Tiefengrenzen, Tauchgruppenzusammensetzungen, buddychecks, Sicherheitsstopps, Wiederholungstauchgängen, Kaltwasserkonfigurationen, Ausbildungsratios, usw.
Da ich gleichzeitig Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie PADI-Instructor und VDST-Mitglied bin bringe ich alle erforderlichen Kenntnisse mit, um meine Mandanten optimal zu vertreten.